| 19:53 | Donnerstag, 09. November 2006
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Kultur Tages-Anzeiger vom 07.09.2006 «Irgendwo muss das Geld ja herkommen» Kultur kostet. Im Internet bezahlen aber längst nicht alle, was sie konsumieren. Wie soll das künftige Urheberrecht dem Rechnung tragen? Ein Künstler, ein Vertreter der Unterhaltungsindustrie und ein Konsumentenschützer im Gespräch. Das Gespräch leiteten Andrea Raschèr und Roger Zedi
Zurzeit läuft in der Schweiz, von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, die Revision des Urheberrechtsgesetzes. Als Konsumenten von Literatur, Musik oder Filmen berührt dieses Gesetz uns alle täglich: Es regelt, was wir für urheberrechtlich geschützte Werke bezahlen sollen und was wir damit anstellen dürfen. Noch wichtiger ist es jedoch für die Unterhaltungsindustrie und die Kulturschaffenden selber, geht es für sie doch um nichts Geringeres als ihre Einkünfte. Nächste Woche beginnt die Beratung in der Kommission des Ständerates. Gratismedien sind en vogue. Sollte Kultur nicht auch gratis sein?Hohler: Grundsätzlich soll ein möglichst breites Kulturangebot bestehen, das möglichst allen offen steht. Jene, die diese Kultur schaffen, müssen aber davon leben können. Darum bezahlen Sie im Theater Eintritt, und ein Buch kostet etwas. Ich sehe nicht ein, warum im Internet alles gratis sein soll. Zeitungsarchive kosten etwas, weil dahinter Leute stehen, die diese Inhalte erarbeiten. Das Internet als Weltbibliothek und Weltzeitung ist riesig, doch es kann ja nicht sein, dass man sich bei allem gratis bedienen kann. Viganò: Dem stimme ich zu. Es kann nicht im Interesse der Nutzer sein, dass alles gratis ist. Das hiesse unweigerlich, dass es keine neuen Werke mehr gibt. Denn ohne Einnahmen gibt es keine Hochinvestitions-Kulturgüter wie Theater, Film oder Videogames. Tschöpe: Gratis soll Kultur nicht sein, aber frei in der Nutzung schon, es muss weiterhin eine Privatkopie geben dürfen. Dafür bezahlen die Konsumenten ja auch unter anderem Verwertungsabgaben auf leere CDs oder Kassetten. Wie stark sind Sie auf diese Verwertungsabgaben angewiesen, Herr Hohler?Hohler: Bei mir machen die gesamten Einkünfte von den Verwertungsgesellschaften etwa 10 bis 20 Prozent meines Einkommens aus. Also einen spürbaren Anteil. Das hängt von der Sparte ab, in der jemand tätig ist. Bei Schweizer Musikern ist dieser Anteil sicher höher, vor allem wenn sie nicht nur Interpret, sondern auch Komponist sind. Tschöpe: Dieser Teil ihres Lohnes könnte aber künftig wegfallen. Wieso das?Tschöpe: Weil die Industrie künftig per Digital Rights Management, kurz DRM abrechnen möchte. Das sind technische Massnahmen wie Verschlüsselung und Kopierschutz, die festlegen, was der Kunde mit einem Werk auf welchen Geräten wie oft machen darf. Doch Sie können nicht DRM haben und die Abgaben, sonst bezahlen die Leute doppelt. Aber wäre es nicht besser, wenn die Konsumenten via DRM direkt dem Künstler etwas bezahlen würden?Viganò: Das ist bereits möglich. Beim Onlinemusikladen iTunes etwa kann jeder seine Songs direkt anbieten, das Geld fliesst dann vom Käufer an den Künstler, wobei dieser eine ganze Kette von Agenten, Managern, Plattenfirmen und Läden auslassen kann. Er muss sich dann aber auch selber vermarkten. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Schweizer Musikern, die das für sich nutzen und ihre Musik weltweit verkaufen. Somit führt DRM sogar zu mehr kultureller Vielfalt, nicht zwingend zu einer Verarmung. Technik ist wertneutral, es kommt darauf an, was wir damit machen. Offenbar weiss die Unterhaltungsindustrie aber noch nicht so recht, wie sie das Internet für ihre Zwecke sinnvoll und Gewinn bringend nutzen soll. Soll man dieses technische respektive wirtschaftliche Problem denn wirklich juristisch lösen?Viganò: Gesetzliche Rahmenbedingungen braucht es in jedem Fall. Das Urheberrecht muss die Leitplanken setzen, dazu gehört juristischer Schutz für DRM. Tschöpe: Das Gesetz soll wohl eher den Status quo zementieren, der Industrie ihre gewohnten Einnahmequellen weiter garantieren. Sie hat es einfach völlig verschlafen, attraktive Angebote im Internet aufzustellen; nun soll es der Staat für sie richten. Viganò: Es mag sein, dass die legalen Angebote spät kommen. Es ist aber viel komplexer, ein legales Angebot auf die Beine zu stellen als eine Tauschbörse. Allein die Regelung aller betroffenen Ansprüche ist enorm aufwändig, unter anderem, weil zum Zeitpunkt, als diese Werke entstanden, gar niemand an eine digitale Nutzung gedacht hat. Und die Qualität des Angebots muss verlässlich sein. Aber der Aufwand, einen Song auf iTunes zu publizieren, ist viel kleiner, als CDs zu pressen und diese an Läden auszuliefern und dann Retouren zu riskieren.Viganò: Stimmt, wenn es einmal läuft. Immerhin läuft ja unterdessen iTunes. Was halten Sie vom Angebot von Universal, die nun Musik, werbefinanziert, gratis ins Netz stellt?Viganò: Es ist doch spannend, wie die Industrie alle möglichen Modelle, wie sie ihre Werke verwerten kann, ausprobiert. Hohler: Ich finde das ein erschreckendes Beispiel. Da gibt es, wie Sie sagen, endlich funktionierende Online-Musikshops, und dann kommt einer und macht alles gratis. Das Geld soll die Werbung bringen. Das finde ich gefährlich, wenn man total von der Werbung abhängig wird. Da sehe ich dann tatsächlich auch die Freiheit der Kultur und der Kunst bedroht. Was machen denn die Nischenleute, die kantige Werke schaffen, keine windschlüpfigen Produkte? Haben die dann noch eine Chance? Wechseln wir in die Perspektive des Nutzers. Was soll jemand mit einem legal erstandenen Werk, etwa einem Lied, tun dürfen?Tschöpe: Er sollte es auf allen seinen Geräten, ob Handy, PC, Stereoanlage oder MP3-Player abspielen können. Und er soll auf jeden Fall eine Kopie für den Eigengebrauch machen können. Ich möchte etwa von meinen CDs meiner Tante zum Geburtstag einige Songs auf einer selber zusammengestellten CD schenken dürfen. Wenn DRM nun verstärkt eingeführt wird, dann reicht es wohl eines Tages nur noch für eine meiner Tanten, für die andere halt nicht mehr. Wie erklären Sie das seiner zweiten Tante, Herr Viganò?Viganò: Die Idee von DRM ist eher, dass Sie in einem solchen Fall gegen eine zusätzliche Abgabe Ihre Nutzung ausweiten können. Also bekommen alle ihre Lieder. Wenn Sie hingegen von Anfang an eine uneingeschränkte Nutzung haben wollen, dann müssen Sie diese auch von Anfang an voll bezahlen. Mit DRM sollten die Werke aber billiger werden, und Sie sollten nur dafür bezahlen, was Sie tatsächlich wollen. Hohler: Und was bekommt der Künstler dabei? Viganò: Selbstverständlich einen Teil dieser Einnahmen. Was mich zudem freut zu hören, ist, dass Sie, Herr Tschöpe, mit uns einig gehen, dass man Privatkopien nur ab legalen Vorlagen machen darf. Somit ist eine Tauschbörse definitiv illegal. Tschöpe: Das muss ich nun aber richtig stellen: Heute ist das Herunterladen ab einer Tauschbörse nicht illegal. Viganò: Aktuelle Urteile sehen das anders. Zwar stimmt es, dass der Download wahrscheinlich legal ist, doch bei gewissen Technologien können Sie den Download gar nicht vom Upload trennen, und der ist unbestritten illegal. Tschöpe: Dann bleibt aber die Frage, ob der Konsument das wissentlich getan hat. Und ist es wirklich Ihr Ziel, kleine Konsumenten anzuklagen und die halbe Jugend zu kriminalisieren? Viganò: Unsere Absicht ist nicht, auf die Konsumenten loszugehen, das sind ja die Kunden meiner Klienten. Zur Strategie der Industrie möchte ich Folgendes sagen: Das Internet ist ein globales System. Deshalb ist es wichtig, dass wir internationale Richtlinien und Gesetze zum Urheberrecht haben. In der Schweiz ist der Schutz momentan viel tiefer als in den meisten anderen Ländern, was dazu führt, dass die meisten Piraten-Server in der Schweiz stehen, das weiss ich aus meiner täglichen Arbeit. Unsere Strategie zielt auf diese Server, damit deren Netzwerke lahm gelegt werden. Strafrechtlich ist es aber so, dass Sie immer einen Haupttäter brauchen. Und das ist in diesem Fall der Nutzer; derjenige, der den Server betreibt, ist nur Gehilfe. Wir wollen eigentlich den Gehilfen erwischen. Hohler: Aber das ist eine groteske Situation. Das ist ja fast wie bei den grossen Drogendealern, die davonkommen, und die kleinen Konsumenten werden erwischt. Wäre im neuen Gesetz auch der Download illegal?Viganò: Nein. Da ändert sich nichts, die Privatkopie bleibt legal, selbst ab einer illegalen Quelle. Das ist für einen Rechtsstaat bedenklich: Aus etwas Illegalem kann nie etwas Legales entstehen. Soll man Ihre CDs als Kunde kopieren dürfen, Herr Hohler?Hohler: Für mich als Künstler ist primär wichtig, dass von der privaten Kopie etwas für uns Urheber abfällt. Insofern, Herr Tschöpe, dürften Sie nicht gegen eine iPod-Abgabe sein. Ich persönlich wäre auch dafür, dass jeder Computer mit einer Kopierabgabe belastet wird, die an die Urheber geht. Tschöpe: Wenn ich eine CD für 30 Franken kaufe und mir eine Kopie fürs Auto brenne, dann bekommen Sie ja etwas. Nun würde ich die Musik auch gerne auf dem iPod hören oder auf dem Handy, dann soll ich jedes Mal nochmals etwas bezahlen? Wir wehren uns gegen solche Mehrfachbelastungen. Hohler: Nun, es gibt Schätzungen, dass bei den iPods auf einen legalen Song dreissig illegal kopierte Songs kommen. Da gehen wir leer aus. Von daher wäre eine Abgabe auf diese Geräte gerechtfertigt. Viganò: Ich sehe Herrn Tschöpes Bedenken schon. Aber Kultur machen kostet Geld. Das muss ja irgendwo herkommen. Dafür gibt es drei Quellen: den Staat, die kollektiv erhobenen Abgaben und individuelle Entschädigungen. Wenn Letztere wegfallen, also DRM-Einnahmen oder jene aus CD-Verkäufen, dann müssen die anderen beiden Quellen diese Ausfälle ausgleichen. Wollen wir mehr staatlich finanzierte Kultur? Wohl kaum. Oder wollen Sie für eine leere DVD 45 Franken bezahlen? Ebenfalls nicht. Also muss die individuelle Entschädigung bleiben, und die wird künftig via DRM passieren, denn in zehn, fünfzehn Jahren kauft niemand mehr eine CD. Aber es kann ja nicht sein, dass man für DRM bezahlt, also nicht alles machen kann mit einem Werk, und dann auch noch für die Leerträger.Viganò: Es ist vorgesehen, dass jene, die ihre Werke per DRM individuell abrechnen, aus der Leerträgerabgabe nichts mehr bekommen. Der Künstler muss sich dann entscheiden, welchen Weg er gehen will. Und das ist so im neuen Gesetz drin?Viganò: Das Gesetz muss erst einmal ins Parlament - was drinstehen wird, ist noch offen. Alle Rückmeldungen der Verwertungsgesellschaften und Künstlerverbände gehen aber in diese Richtung. Kein Mensch will, dass man zweimal bezahlen muss. Wie starr, respektive flexibel soll denn das Urheberrecht sein? Könnte weniger Schutz unter Umständen nicht mehr sein?Tschöpe: Es gibt etwa die Band Franz Ferdinand, die ihre Songs im Netz verschenkt hat. Das hat sich herumgesprochen. Heute sind sie Headliner auf Openairs und verdienen viel Geld. Gewisse Gratisangebote sind eben Werbung. Hohler: Als Künstler möchte ich, dass möglichst viele Aspekte meiner Werke geschützt sind. Dem Internet gegenüber bin ich etwas im Clinch. Ein Text ist dort eigentlich gleich zu behandeln wie eine Publikation auf Papier, wer ihn nutzt, soll dafür bezahlen. Meine Texte tauchen unter anderem auf zahlreichen privaten Websites auf. Soll ich das denen nun verbieten, die alle verklagen? Für mich wäre der Weg über eine Geräteabgabe für PCs sicher der bessere. |
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