| 19:54 | Donnerstag, 09. November 2006
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Kultur 25.09.2006 Legale Musik, limitierter Nutzen Songs und Filme lassen sich per Internet legal kaufen. Was man damit tun darf, versteckt sich hinter einem Kürzel: DRM. Was bringt es wem? Von Eric Baumann
Ein Freund ärgert sich über sein Mitbringsel aus den Amerikaferien. Mit Salznüsschen und Bier hatte er es sich vor dem Fernsehgerät gemütlich gemacht, um sich die erste DVD der fünften Serie von «24» zu Gemüte zu führen. Aber auf dem Bildschirm sieht er statt dem TV-Helden Jack Bauer nur graues Flimmern. DRM heisst der Spielverderber. Das Kürzel steht für Schranken auf digitalen Inhalten. Ländercodes auf DVD beispielsweise stellen sicher, dass eine Scheibe aus den USA in europäischen Spielgeräten nicht läuft. Diese Schutzmassnahme für die Produktionsfirmen ist allerdings schon fast ein Ladenhüter im DRM-Sortiment. Wer einen codefreien Player kauft, kann die Schikane leicht umgehen. Kopierschutz als SpionAndere Modelle schränken Kunden radikaler ein. Bekannt sind bisher vor allem CDs mit Kopierschutz. Sie haben den Musikkonzernen negative Schlagzeilen eingebracht, weil sie sich in der Regel auf einem Computerlaufwerk nicht spielen lassen. Für den grössten Ärger bisher hat das fusionierte Unternehmen Sony BMG gesorgt: Im vergangenen Jahr wurden CDs von Stars wie Céline Dion, Louis Armstrong und Cindy Lauper mit einem versteckten Programm bestückt, das sich beim Einlegen der Scheibe in einem Computer automatisch installiert, den Nutzer ausschnüffelt und versucht, diese Daten an Sony BMG zu übermitteln. Zudem eröffnet diese Hintertür auch Hackern den unerbetenen Zugang auf fremde Rechner. Gelöschte LiederMöglicherweise bahnt sich über Microsoft der nächste Sturm an. Mit dem geplanten Player Zune will der Computerkonzern Apples iPod das Wasser abgraben. Der MP3-Spieler kann Lieder und andere Daten drahtlos auf seinesgleichen übertragen. Nach dreimaligem Anhören respektive spätestens nach drei Tagen werden diese Dateien auf dem beglückten Gerät gelöscht, wie ein Microsoft-Mitarbeiter in seinem offiziellen Blog schreibt. Das Gerät ist noch nicht im Handel erhältlich, Microsoft Schweiz konnte die Angaben deshalb nicht bestätigen. Solche Einschränkungen rücken DRM bei Konsumenten in ein schlechtes Licht. Doch nur dank diesen Kontrollmechanismen macht sich die Unterhaltungsindustrie an den lange verzögerten Onlineverkauf von Liedern, Alben und neuerdings auch Fernsehserien und Spielfilmen. Die Möglichkeiten solcher Schutzvorrichtungen werden durchaus pfiffig genutzt. Die Gilde der grossen amerikanischen Filmstudios beispielsweise hat Movielink gegründet, eine virtuelle Videothek. Die Filmmiete kostet drei bis fünf Dollar. Der Film bleibt 30 Tage lang auf der Festplatte gespeichert, wird er zum ersten Mal aktiviert, kann er 24 Stunden lang so häufig angeschaut werden wie der Käufer will, danach bleibt er gesperrt. Im Musikbereich wiederum hat sich der Internetverkauf bereits etabliert. Die Plattenfirmen konnten ihre Einnahmen mit Downloads innert Jahresfrist beinahe verdreifachen: Laut Angaben des Branchenverbands Ifpi stieg der Umsatz von 380 Millionen Dollar im Jahr 2004 auf 1,1 Milliarden Dollar in den folgenden 12 Monaten. Das entspricht immerhin 6 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes mit Musik. Da diese Lieder leicht einzeln abgerechnet werden können, gehen optimistische Branchenkenner davon aus, dass Künstler sich so von ihren Produzenten emanzipieren und den Vertrieb ihrer Werke selbst organisieren können. Ein Beispiel dafür ist der Schweizer Bluesmusiker Philipp Fankhauser, der seine Alben auf dem Internet-Laden iTunes selber platziert und so vom Verkaufspreis von 1.50 Franken pro Stück satte zwei Drittel erhält. StandardwirrwarrIn den von der Branche bekämpften Gratis-Tauschbörsen sind MP3-Lieder verbreitet. Kommerzielle Onlineplattformen meiden dieses Format, da ihm der Kopierschutz fehlt. Stattdessen haben die verschiedenen Anbieter eigene Standards entwickelt. Sie legen Kunden zwar an eine relativ lockere Leine und erlauben auch Kopien. Allerdings sind sie untereinander nicht kompatibel. Wer einen Titel als Download kauft, muss abklären, ob er sie auf seinem Player tatsächlich hören kann. Das ist eine weitere konsumentenfeindliche Seite der digitalen Schutzvorrichtungen. Eine Liste aus der Branche zeigt, dass sich die Situation in der nächsten Zeit nicht bessern wird: Dutzende von Firmen sind daran, ein eigenes DRM-System zu entwickeln. Jürg W. Stutz, Präsident des Geräteherstellerverbands Swico, ist sich bewusst: «Die heutigen DRM-Systeme sind nicht ideal.» Aber: «Es gibt nichts Besseres.» Er verweist auf die Handy-Klingeltöne, bei denen sich die Anbieter auf einen gemeinsamen Standard geeinigt haben. «Die Unterhaltungsindustrie könnte das auch schaffen.» Nicht zweimal bezahlenAuch Claudia Bolla-Vincenz, Geschäftsführerin des Dachverbandes der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN), meldet keine grundsätzlichen Einwände gegen die digitalen Schutzmassnahmen an. Für sie ist aber wichtig, dass die heutigen Abgaben auf Speichermedien wie leeren CDs neu ausgehandelt werden. Diese dienen heute dazu, Künstler für allfällige Kopien ihrer Werke zu entschädigen. Bolla-Vincenz wehrt sich dagegen, dass solche Abgaben auf Geräte ausgeweitet werden. Künftig werde ein Teil der Speicherkapazitäten für DRM-Massnahmen statt für Inhalte genutzt, das müsse bei den Abgabetarifen berücksichtigt werden. Zudem fordert die Verbandschefin, dass das Recht auf eine Privatkopie geschützt bleibt: «Es muss möglich sein, einen entsprechenden Schutz umgehen zu können.» In die gleiche Kerbe haut Andreas Tschöpe, Fachsekretär der Stiftung für Konsumentenschutz: «Das Nutzerverhalten wird mit solchen Schutzvorrichtungen eingeschränkt.» Kunden kauften etwas und könnten es nicht unbeschränkt brauchen. «Wer einen neuen Computer kauft, kann die erworbenen Lieder unter Umständen nicht mehr hören, sondern muss sie neu kaufen.» Da müsse man einen Kompromiss finden. Auch Künstler sind nicht ausnahmslos für den digitalen Schutz ihrer Werke. Mike Müller, Sänger der Mundart-Rockband Soda, findet: «DRM-Massnahmen zeigen den falschen Blickwinkel der Industrie auf. Sie erwartet bei jedem Klienten kriminelle Energie.» Die illegale Aktivität finde aber bloss statt, weil der Kunde nicht das finde, was er wolle, nämlich eine leicht zu bedienende Onlineplattform: «Je einfacher es für Kunden wird, Musik zu kaufen, desto eher tun sie es auch.» Die Wünsche der einzelnen Interessengruppen sind sehr aktuell, denn die Kommission des Ständerats berät derzeit das künftige Urheberrecht. Wie bei den CoffeeshopsDer Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf vorbereitet; beteiligt daran war Carlo Govoni, Leiter der Abteilung Urheberrecht des Instituts für geistiges Eigentum. Er hält die vorliegende Version für ausgewogen: «Sie ermöglicht beispielsweise nach wie vor den musikalischen Blumenstrauss für die Freundin.» Das Gesetz erlaube weiterhin, dass man ein Album auch für Verwandte und Freunde kopiere. Ein Anspruch darauf bestehe aber nicht. Das führt dazu, dass ein Kopierschutz zwar geknackt werden darf, es aber verboten ist, ein Werkzeug (beispielsweise eine Software) für diesen Zweck herzustellen. Die absurde Situation erinnert an die Coffeeshops in Holland: Es wird toleriert, dass sie Haschisch verkaufen, sie dürfen aber eigentlich nicht für Nachschub sorgen. Wenn die Kommission und später das Parlament die vorliegende Version des revidierten Urheberrechts akzeptieren, schlägt die Schweiz einen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verhältnismässig toleranten respektive kundenfreundlichen Weg ein. Das grosse Problem der Unterhaltungsindustrie bleibt allerdings ungelöst: Wer Dateien auf einer Tauschbörse im Internet gratis bezieht, muss sich mit einem Kopierschutz gar nicht erst beschäftigen. |
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